LG Würzburg - 22.06.1994 (21 O 2147/93) - DRsp Nr. 1996/3767
LG Würzburg, vom 22.06.1994 - Aktenzeichen 21 O 2147/93
DRsp Nr. 1996/3767
Steht bei einer vorläufigen Deckungszusage der maschinenschriftliche Text in Widerspruch zur ordnungsgemäßen Rechtsbelehrung im gedruckten Text, so ist dem Versicherungsnehmer die (schuldhaft) verspätete Zahlung der Erstprämie nicht anzulasten.