LG Schweinfurt - Urteil vom 04.11.1994 (3 S 48/94) - DRsp Nr. 1997/1803
LG Schweinfurt, Urteil vom 04.11.1994 - Aktenzeichen 3 S 48/94
DRsp Nr. 1997/1803
Wird bei Anmietung eines Pkw im Ausland (hier: Malta) zwischen den Mitfahrenden Kostenbeteiligung für die Fahrzeugmiete vereinbart, so ist bei einem vom Fahrer nicht grob fahrlässig verschuldeten Unfall mit Verletzungen der Mitfahrer von einem stillschweigenden Haftungsausschluß untereinander auszugehen, ohne daß es entscheidend darauf ankommt, ob Versicherungsschutz des ausländischen Versicherers besteht.