1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Homburg vom 30.03.2015 -
2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin begehrt Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, der sich am 28.11.2013 in ......... ereignet hat.
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