LG Passau - Urteil vom 30.07.1996 (3 S 48/96) - DRsp Nr. 1997/6159
LG Passau, Urteil vom 30.07.1996 - Aktenzeichen 3 S 48/96
DRsp Nr. 1997/6159
Befindet sich ein Fuchs am Fahrbahnrand in einer Sprungphase oder zeigt er sonst ein dynamisches Verhalten, so ist bei Kollision mit einem Pkw mit erheblichen Schäden zu rechnen; durch Einleitung eines kontrollierten Ausweichmanövers entstehende Fahrzeugschäden sind vom Teilkaskoversicherer als Rettungskosten zu erstatten.