LG Osnabrück - Beschluß vom 03.11.1994 (20 s I 193/94) - DRsp Nr. 1995/3476
LG Osnabrück, Beschluß vom 03.11.1994 - Aktenzeichen 20 s I 193/94
DRsp Nr. 1995/3476
Fahrfehler beim Linksabbiegen (hier: Kollision mit einem überholenden Kraftfahrer) gehören zu den häufigsten Verkehrsunfällen überhaupt und unterlaufen unterlaufen oftmals auch nüchternen Fahrern. Eine Mitursächlichkeit des Alkoholeinflusses (BAK 0,76 o/oo) für den begangenen Fahrfehler kann deshalb nur dann angenommen werden, wenn zusätzliche Beweisanzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit vorliegen.