LG Osnabrück - Beschluß vom 03.11.1994 (20 Qs I 193/94) - DRsp Nr. 1995/9656
LG Osnabrück, Beschluß vom 03.11.1994 - Aktenzeichen 20 Qs I 193/94
DRsp Nr. 1995/9656
Bei Linksabbieger/Überholer-Unfällen handelt es sich um die häufigste Art von Verkehrsunfällen überhaupt. Fahrfehler beim Linksabbiegen unterlaufen oftmals auch nüchternen Fahrern. Deshalb kann eine Mitursächlichkeit des Alkoholeinflusses (hier: 0,76 %o) nur angenommen werden, wenn zusätzliche Beweisanzeichen für alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit vorliegen.