LG München II - Beschluß vom 27.10.1992 (9 Qs 9/92) - DRsp Nr. 1994/15051
LG München II, Beschluß vom 27.10.1992 - Aktenzeichen 9 Qs 9/92
DRsp Nr. 1994/15051
Unter den in § 69 Abs. 1StGB verwendeten Begriff des Kraftfahrzeugs, der notwendigerweise auch für § 111 aStPO maßgebend ist, fällt auch das schienengebundene Fahrzeug, soweit es durch Maschinenkraft bewegt wird.