LG Mönchengladbach - Urteil vom 08.01.1993 2 S 301/92
Normen:
AKB § 12 Abs. 1 Id;
Fundstellen:
NJW-RR 1993, 1185
ZfS 1993, 309
LG Mönchengladbach - Urteil vom 08.01.1993 (2 S 301/92) - DRsp Nr. 1994/15141
LG Mönchengladbach, Urteil vom 08.01.1993 - Aktenzeichen 2 S 301/92
DRsp Nr. 1994/15141
Weicht der Fahrzeuglenker bei Nacht und nasser Fahrbahn einem Hasen aus, ohne jedoch den Zusammenstoß mit dem Tier vermeiden zu können und wird sein Fahrzeug bei dem anschließenden Abkommen von der Straße beschädigt, so liegt Ursachenzusammenhang zwischen dem Wildunfall und den entstandenen Fahrzeugschäden vor.