LG Mannheim - Urteil vom 04.11.1992 (8 O 324/92) - DRsp Nr. 1994/15028
LG Mannheim, Urteil vom 04.11.1992 - Aktenzeichen 8 O 324/92
DRsp Nr. 1994/15028
Ein Unfallgeschädigter, der einen Mietwagen benötigt und dies absehbar für eine längere Zeit und größere Strecke, muß Preisvergleiche anstellen. Macht er von günstigen Langzeittarifen keinen Gebrauch, verstößt er gegen seine Schadensminderungspflicht.