LG Mannheim - 14.05.1992 (5 O 529/91) - DRsp Nr. 1995/3765
LG Mannheim, vom 14.05.1992 - Aktenzeichen 5 O 529/91
DRsp Nr. 1995/3765
Der VN führt die Entwendung seines Fahrzeugs grob fahrlässig herbei, wenn er es, nachdem ihm einige Tage vorher die Kfz-Schlüssel entwendet worden sind, auf offener Straße abstellt, ohne Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.