Weitere Entscheidungen zur Haftungsverteilung, wenn Vorfahrtberechtigter langsam fährt, rechts blinkt und geradeaus weiterfährt.
1. Das OLG Köln SP 1993, 169 bewertete den Haftungsanteil des vorfahrtberechtigten Rübenlastzugs mit 1/4. Der Senat argumentierte, wegen der erheblich niedrigen absoluten Fahrgeschwindigkeit sei die wirkliche Absicht des Traktorführers, geradeaus weiterzufahren, erst relativ spät für den Wartepflichtigen erkennbar gewesen, was zu einer Erhöhung der vom Traktor ausgehenden Betriebsgefahr führe.
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