LG Hannover - Beschluß vom 07.12.1992 (8 T 197/92) - DRsp Nr. 1994/14713
LG Hannover, Beschluß vom 07.12.1992 - Aktenzeichen 8 T 197/92
DRsp Nr. 1994/14713
Die Kosten eines vor dem Rechtsstreit eingeholten Gutachtens sind erstattungsfähig, wenn eine ausreichende Klagegrundlage nur durch einen Sachverständigen beschafft werden konnte, also ein Gutachten zur Rechtsverfolgung erforderlich war.