LG Hamburg - Urteil vom 12.07.1979 (6 O 383/78) - DRsp Nr. 1994/14690
LG Hamburg, Urteil vom 12.07.1979 - Aktenzeichen 6 O 383/78
DRsp Nr. 1994/14690
An den Nachweis des Geschädigten, wer haben schon vor dem Unfall einen Kaufvertrag mit einem Dritten abgeschlossen, der erheblich mehr als den Wiederbeschaffungswert zahlen wollte, sind besonders strenge Anforderungen zu stellen.