LG Hamburg - 17.06.1994 (331 S 31/93) - DRsp Nr. 1995/9612
LG Hamburg, vom 17.06.1994 - Aktenzeichen 331 S 31/93
DRsp Nr. 1995/9612
1.1600,-- DM Schmerzensgeld für ein HWS-Syndrom des Schweregrades II a, zwei Monate arbeitsunfähig, davon zwei Wochen außerstande, grobe Arbeiten im Haushalt durchzuführen.2. Haushaltshilfekosten von 528,-- DM für zwei Wochen (44 Std. je 12,-- DM) bei einem von der Geschädigten zu versorgenden 3-Personenhaushalt und einer Wohnungsgröße von 75 qm, wobei die Geschädigte halbtags (5 Std.) berufstätig ist.