LG Gießen - Urteil vom 30.11.1994 (1 S 449/94) - DRsp Nr. 1996/3706
LG Gießen, Urteil vom 30.11.1994 - Aktenzeichen 1 S 449/94
DRsp Nr. 1996/3706
Ein vorbeugender Anspruch auf Erfüllung der winterlichen Streu- und Räumpflicht besteht ausnahmsweise dann, wenn der Anspruchsteller auf die Benutzung der betreffenden Verkehrsfläche angewiesen ist und deshalb der aus der Verkehrspflichtverletzung resultierenden Gesundheitsgefährdung nicht ausweichen kann.