LG Freiburg - 17.05.1979 (3 S 224/78) - DRsp Nr. 1994/2269
LG Freiburg, vom 17.05.1979 - Aktenzeichen 3 S 224/78
DRsp Nr. 1994/2269
Für die Feststellung und Bemessung des merkantilen Minderwertes eines nach unfallbedingter Beschädigung reparierten Kraftfahrzeugs ist - abweichend von gängigen Methoden bzw. in Ergänzung dazu - auf die individuelle Marktgängigkeit des betroffenen Fahrzeugs sowie darauf abzustellen, daß die als Maßstab dienenden Reparaturkosten minderwerterheblich sind.