LG Frankfurt/Main - Urteil vom 20.10.1992 (2/8 S 102/92) - DRsp Nr. 1994/14547
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.10.1992 - Aktenzeichen 2/8 S 102/92
DRsp Nr. 1994/14547
Zeigt der Versicherungsnehmer dem Versicherer in der Schadenanzeige bewußt nur einen Schaden an, obwohl der von ihm vorgelegte Kostenvoranschlag die Reparatur fünf voneinander unabhängige Schäden umfaßt, begeht er eine Verletzung seiner Aufklärungsobliegenheit, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt.