LG Flensburg - Urteil vom 07.05.1992 (2 O 21/92) - DRsp Nr. 1994/14525
LG Flensburg, Urteil vom 07.05.1992 - Aktenzeichen 2 O 21/92
DRsp Nr. 1994/14525
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes wegen einer Vergewaltigung ist zu berücksichtigen, daß der Täter strafgerichtlich verurteilt wurde und einen erheblichen Teil der Freiheitsstrafe verbüßte.