LG Flensburg - 01.07.1994 (4 O 157/93) - DRsp Nr. 1996/29871
LG Flensburg, vom 01.07.1994 - Aktenzeichen 4 O 157/93
DRsp Nr. 1996/29871
Es begründet ein Mitverschulden von 50 %, wenn der Beifahrer bei bei gefährlichen Straßenverhältnissen infolge überfrierender Nässe den Sicherheitsgurt nicht anlegt und gerade solche Verletzungen erleidet, die durch den angelegten Sicherheitsgurt vermieden worden wären.