LG Essen - Beschluß vom 28.03.1979 (3 O 79/79) - DRsp Nr. 1994/14524
LG Essen, Beschluß vom 28.03.1979 - Aktenzeichen 3 O 79/79
DRsp Nr. 1994/14524
Wird das versicherte Kfz während des Tages vor einem Hotel außerhalb einer verschlossenen Garage und eines bewachten Parkplatzes für 2 1/4 Stunden zurückgelassen, so handelt es sich nicht mehr um ein Abstellen für "kurze Zeit" i.S. von § 1 Nr. 6 AVB.