LG Düsseldorf - Urteil vom 29.08.1994 (8 O 173/94 Q) - DRsp Nr. 1995/9599
LG Düsseldorf, Urteil vom 29.08.1994 - Aktenzeichen 8 O 173/94 Q
DRsp Nr. 1995/9599
Versicherern ist es untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit der Anmietung von Mietwagen im Selbstfahrerbereich nach Haftpflichtschäden Kunden eines Mietwagenunternehmers anzuschreiben mit dem deutlichen Hinweis darauf, daß sie nach Auffassung des Versicherers ihrer gesetzlichen Schadensminderungspflicht nicht genügen, wenn sie außerhalb der vom Versicherer vorgegebenen Anmietung bei der Firma XY-GmbH anmieten oder aber nicht bei einem Mietwagenunternehmen mit noch günstigeren Preisen.