LG Düsseldorf - Urteil vom 29.04.1992 (23 S 435/91) - DRsp Nr. 1994/14472
LG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.1992 - Aktenzeichen 23 S 435/91
DRsp Nr. 1994/14472
Die übliche Reinigung von Straßenbahnschienen erfordert grundsätzlich keine Vorsorge gegen Rutschgefahren, die insbesondere für Zweiradfahrzeuge aus der nach dem Reinigungsvorgang zurückbleibenden Schienenfeuchtigkeit entstehen können.