LG Braunschweig - 14.04.1988 (7 S 4/88) - DRsp Nr. 1994/14393
LG Braunschweig, vom 14.04.1988 - Aktenzeichen 7 S 4/88
DRsp Nr. 1994/14393
Wenn ein Geschädigter den Ersatz fiktiver Reparaturkosten verlangt, so muß sich das in den Fällen wirtschaftlichen Totalschadens (Restwert etwa gleich Schrottwert) in den Grenzen halten, die durch die Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert abzüglich der Restwerte gezogen sind.