LG Bielefeld - Urteil vom 08.07.1992 (1 b S 162/92) - DRsp Nr. 1994/14339
LG Bielefeld, Urteil vom 08.07.1992 - Aktenzeichen 1 b S 162/92
DRsp Nr. 1994/14339
Der Geschädigte ist vor Miete eines Ersatzfahrzeugs verpflichtet, sich durch Einholung mehrerer Angebote einen groben Überblick über den Markt von Mietfahrzeugen zu verschaffen und sich insbesondere bei voraussehbarer längerer Reparaturdauer und/oder hoher Kilometerleistung um einen kostengünstigen Pauschaltarif zu bemühen.