LG Berlin - Urteil vom 09.11.1992 (59 S 164/92) - DRsp Nr. 1994/14298
LG Berlin, Urteil vom 09.11.1992 - Aktenzeichen 59 S 164/92
DRsp Nr. 1994/14298
Ein Geschädigter, der für die Dauer des Urlaubs ein Ersatzfahrzeug anmietet, ist verpflichtet, Preisvergleiche bei verschiedenen Mietwagenunternehmen anzustellen und sich insbesondere nach Pauschaltarifen für Urlaubsreisen zu erkundigen.