Anders LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 12.01.94 - 2 S 7142/93, wonach ein Schmerzensgeldanspruch des Verunglückten nicht bestehe, wenn er infolge der erlittenen Verletzungen sogleich verstirbt. Das LG stellt darauf ab, daß die Tötung als schmerzensgeldauslösender Tatbestand in § 847 BGB nicht genannt sei, so daß schon tatbestandsmäßig ein Schmerzensgeldanspruch ausscheide.
Wie hier OLG Oldenburg ZfS 1994, 123, das zugrunde legt, daß der Tötung eine Verletzung von Körper und Gesundheit vorausgeht, die jedenfalls einen Schmerzensgeldanspruch auslöst.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|