In der Rechtsprechung des BGH und anderer Gerichte ist zwischenzeitlich anerkannt, daß bei der Beschädigung eines gebrauchten Pkw der Geschädigte im Rahmen der geschuldeten Naturalrestitution zwischen der Reparatur des Fahrzeugs und einer Ersatzbeschaffung wählen kann. Entscheidet sich der Geschädigte für die Veräußerung des unreparierten Fahrzeuges, so ist ihm die Abrechnung seines Schadens auf der Basis fiktiver Reparaturkosten jedoch versagt, wenn diese Kosten zuzüglich eines im Falle der Reparatur verbleibenden Minderwertes den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes übersteigen. ...
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|