Vgl. auch OLG Frankfurt ZfS 1992, 45. Zur Verpflichtung aufgestellten Blumenkübel so kenntlich zu machen, daß sie auch bei Dunkelheit erkennbar sind vgl. OLG Celle DAR 1991, 25; zur Verkehrssicherungspflicht im geschwindigkeitsbeschränkten Bereich vgl. Berr DAR 1991, 281.
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