Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.11.2011 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 584.100,00 € nebst Zinsen in Höhe von 1 % unter dem Basiszins gem. § 247 BGB, mindestens aber 4 % und höchstens 6 % p.a, seit dem 01.06.2009 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Streithelfers der Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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