Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. (Im Berufungsverfahren hat keine Beweisaufnahme stattgefunden).
I. Die Berufung des Klägers ist zulässig, §§ 511 ff. ZPO.
II. In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Das Landgericht hat die Klage zu Recht als unbegründet abgewiesen, weil die Beklagte wegen der vom Kläger begangenen Unfallflucht (§ 162 StGB) gemäß §§ 7 I Abs. 2 Satz 3, 7 V Abs.
Insoweit kann zunächst auf die zutreffenden Gründe des Ersturteils, denen sich der Senat anschließt, Bezug genommen werden.
Die hiergegen in der Berufung gerichteten Angriffe greifen nicht durch:
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|