Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden - 5. Zivilkammer - vom 20.02.2013 (
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil und das Berufungsurteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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