Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01.07.2013 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des LG Münster, Az.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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