Autor: Lehnhardt |
Kurzüberblick
Sachverhalt
Der Mandant erscheint mit einem Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde, in dem ihm aufgrund eines Vorfalls, der bereits Monate zurückliegt, die Entziehung der Fahrerlaubnis, ggf. die Durchführung einer MPU auferlegt werden soll. Die Behörde nimmt in dem Schreiben auf einen in der Vergangenheit liegende Verkehrskontrolle Bezug, im Rahmen derer dem Mandanten aufgrund eines Drogenschnelltests und späterer Durchführung einer Blutuntersuchung die Einnahme von Amphetaminen nachgewiesen wurde. Der konkrete Verstoß führte nicht zu einer verkehrsstrafrechtlichen oder bußgeldrechtlichen Ahndung, gleichwohl die Fahrerlaubnisstelle aufgrund der entsprechenden Rückmeldung ein Entziehungsverfahren nach der FeV angeordnet hat.
Lösung
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