I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.02.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
II. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen fallen der Klägerin zur Last.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Wert des Streitgegenstandes für das Berufungsverfahren wird auf 12.147,09 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt von dem Beklagten Leistungen aus einer KFZ-Vollkaskoversicherung.
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