1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Die Klägerin hat Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen Stellung zu nehmen. Sie sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
3. Der Verhandlungstermin vom 4.5.2021 wird aufgehoben.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren soll auf 18.791, 70 € festgesetzt werden
I.
Die inzwischen wieder voll berufsfähige Klägerin verlangt von der Beklagten Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
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