Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 05.09.2013 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, solange die Beklagte nicht Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
I.
Gegenstand des Rechtsstreits sind vermeintliche Ansprüche der Klägerin auf Feststellung des Fortbestandes eines Kapitallebensversicherungsvertrages mit der Beklagten, hilfsweise auf Rückzahlung der zu seiner Erfüllung von ihr geleisteten Beiträge.
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