Kurze Verjährung für Ersatzansprüche des Leasinggebers bei Beschädigung des Leasing-Kfz durch einen Fahrer des Leasingnehmers
OLG Hamm, Urteil vom 11.09.2000 - Aktenzeichen 6 U 84/00
DRsp Nr. 2003/16362
Kurze Verjährung für Ersatzansprüche des Leasinggebers bei Beschädigung des Leasing-Kfz durch einen Fahrer des Leasingnehmers
1. Kurze Verjährung (§ 558BGB a.F.) von Ersatzansprüchen des Leasinggebers wegen unfallbedingter Beschädigung des geleasten Kraftfahrzeugs durch einen Fahrer des Leasingnehmers in der Zeit zwischen wirksamer Kündigung des Leasingvertrags (mit Verlust des Nutzungsrechts) und Fahrzeugrückgabe.2. Beginn der Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt, in dem der Leasinggeber den Verkauf des beschädigten Leasingfahrzeugs durch den Leasingnehmer dadurch genehmigt, dass er den Fahrzeugbrief herausgibt und den Erlös vereinnahmt.