Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 7. kleine Strafkammer, kleine Jugendkammer - vom 1. März 2022 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Jugendkammer des Landgerichts Frankfurt am Main zurückverwiesen.
Das Amtsgericht Stadt1 - Jugendrichter - hat den Angeklagten am 17. November 2021 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagesätzen zu je 30 € verurteilt, ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen, und die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihm vor Ablauf von weiteren fünf Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
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