KG - Urteil vom 27.04.1981 (12 U 3254/80) - DRsp Nr. 1994/7946
KG, Urteil vom 27.04.1981 - Aktenzeichen 12 U 3254/80
DRsp Nr. 1994/7946
Dunkelheit und zusätzliche Sichtbehinderung durch Regen sind Umstände, die es dem Fußgänger verbieten, in 13 m Entfernung vom nächsten ampelgesicherten Übergang die Fahrbahn zu überschreiten, wenn sich auf der Fahrbahn ein Kraftfahrzeug nähert.