KG - Urteil vom 26.01.1981 (12 U 941/80) - DRsp Nr. 1994/7957
KG, Urteil vom 26.01.1981 - Aktenzeichen 12 U 941/80
DRsp Nr. 1994/7957
Ein Kraftfahrer, der nach Aufleuchten des grünen Abbiegepfeils anfährt, hat nur darauf zu achten, daß die Fahrbahn von Nachzüglern der Gegenrichtung frei ist, d.h. von solchen Fahrzeuge, die bei für sie grünem Licht berechtigterweise in den Kreuzungsbereich eingefahren sind; er darf darauf vertrauen, daß Kraftfahrer, deren Fahrtrichtung durch Lichtzeichen gesperrt ist, sein Abbiegerecht beachten und ihm das Räumen der Kreuzung ermöglichen.