KG - Urteil vom 22.10.1979 (12 U 2337/79) - DRsp Nr. 1994/7974
KG, Urteil vom 22.10.1979 - Aktenzeichen 12 U 2337/79
DRsp Nr. 1994/7974
1. Im Gebrauchtwagenhandel kann trotz vereinbartem Ausschluß jeglicher Gewährleistung die Verletzung einer vom Verkäufer übernommenen Nachbesserungsverpflichtung einen Schadensersatzanspruch des Käufers auslösen. 2. Ein solcher Anspruch wird nicht von der Rechtskraft einer zuvor über einen Gewährleistungs- (Wandelung- oder Minderungs-) Anspruch ergangenen Entscheidungen erfaßt.