KG - Urteil vom 21.03.1973 (22 U 2478/72) - DRsp Nr. 1994/8060
KG, Urteil vom 21.03.1973 - Aktenzeichen 22 U 2478/72
DRsp Nr. 1994/8060
Wer in einer Fahrzeugreihe so parkt, daß er nur mit Rangierbewegungen die Parklücke verlassen kann, verletzt seine Sorgfaltspflicht, wenn er mit Rücksicht auf den fließenden Verkehr genötigt wird, in Schrägstellung unter teilweiser Inanspruchnahme des dem fließenden Verkehr gebührenden Fahrbahnteils zu warten.