Vgl. zum Verschweigen von Vorschäden noch OLG Köln VersR 1991, 766; OLG Hamm VersR 1991, 1168. - Keine Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung, wenn der Versicherer bereits detaillierte Kenntnis vom Vorunfall hat: OLG Hamm (20 U 89/91) ZfS 1993, 161.
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