Der Kl. verlangt vom Bekl. Schadenersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls, der sich in der L.-Straße in Berlin-Ost ereignete [weitere Ausführungen zu Unfallhergang und -folgen s. RAnB 1993,38,39]. Der u.a. auf Ersatz des Fahrzeug-(Total-)Schadens und auf Schmerzensgeld gerichteten Klage gab das LG - unter Berücksichtigung erheblichen Mitverschuldens des Kl.- lediglich zu einem Drittel statt. Gegen dieses Urteil hat (nur) die Kl. Berufung eingelegt.
Vorinstanz: LG Berlin - 13 O 470/91 - v. 19.3.1992, abgedr. in RAnB 1993,38 - Nr. 29
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