Zu 1) ebenso OLG Karlsruhe (9 U 143/90) ZfS 1992, 198 = DAR 1992, 151; für Hinweispflicht des Händlers auf das Vorliegen eines wirtschaftlichen Totalschadens auch OLG Hamm DAR 1983, 355; jedenfalls aber Verpflichtung des Händlers zur detaillierten Beschreibung von Art und Umfang des Schadens geschuldet (vgl. BGH NJW 1977, 1914)
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