KG - Urteil vom 02.04.1981 (3 Ss 246/80) - DRsp Nr. 1994/7951
KG, Urteil vom 02.04.1981 - Aktenzeichen 3 Ss 246/80
DRsp Nr. 1994/7951
Ein Kraftfahrer, der sich einer ampelgerechten Kreuzung am Ende einer Grünphase nähert, muß nicht damit rechnen, daß er durch das verkehrswidrige Verhalten eines dort stehenden Linksabbiegers des Gegenverkehrs zu gefährlichen Lenkbewegungen gezwungen wird; der hierdurch verursachte Tod eines Fußgängers ist für ihn nicht voraussehbar.