KG - Urteil vom 01.07.1976 (12 U 268/76) - DRsp Nr. 1994/8016
KG, Urteil vom 01.07.1976 - Aktenzeichen 12 U 268/76
DRsp Nr. 1994/8016
Der Schädiger muß dem Geschädigten auch dann die Kosten eines für erforderlich anzusehenden Privatgutachtens erstatten, wenn der Haftpflichtversicherer bereits einen Gutachtenauftrag erteilt oder eine Gutachten vorgelegt hat.