KG - Beschluß vom 25.08.1987 (3 Ws (B) 293/87) - DRsp Nr. 1994/7822
KG, Beschluß vom 25.08.1987 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 293/87
DRsp Nr. 1994/7822
Wer im Bereich einer Grundstückseinfahrt auf dem Gehweg parkt, verstößt gegen § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO, ohne daß die aus dem Schutzzweck des Parkverbots vor Grundstückseinfahrten etwa zugunsten des Grundstückseigentümers oder des jederzeit abfahrtbereiten Parkenden abgeleiteten Grundsätze Anwendung finden.