KG - Beschluß vom 17.08.1992 (2 Ss 98/92 - 3 Ws (B) 192/92) - DRsp Nr. 1994/7740
KG, Beschluß vom 17.08.1992 - Aktenzeichen 2 Ss 98/92 - 3 Ws (B) 192/92
DRsp Nr. 1994/7740
1. Macht der Beschwerdeführer mit einer Verfahrensrüge zugleich eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs geltend, entbindet ihn dies nicht von der Formvorschrift des § 344 Abs. 2StPO.2. Zur vollständigen Darlegung einer auf die Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht gestützten Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs gehört der Vortrag, daß der Beschwerdeführer in der Hauptverhandlung erfolglos einen Aussetzungs- oder Unterbrechungsantrag gestellt hat.