KG - Beschluß vom 10.11.1997 (2 Ss 25/97 - 3 Ws (B) 584/97) - DRsp Nr. 1998/10060
KG, Beschluß vom 10.11.1997 - Aktenzeichen 2 Ss 25/97 - 3 Ws (B) 584/97
DRsp Nr. 1998/10060
Sieht der Tatrichter von der die Abfassung der Urteilsgründe erleichternden Verweisung auf ein in den Akten befindliches Beweisfoto ab, so hängt die Zahl der bei der Identifizierung zu beschreibenden Merkmale davon ab, wie individuell sie sind und wie sie in ihrer Zusammensetzung geeignet erscheinen, eine bestimmte Person sicher zu erkennen.